Der Stadtelternrat empfiehlt: „Voice Up – Jugend trifft Politik“

Am 21. August bringt der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt junge Menschen und die Spitzenkandidat:innen der Landtagswahl an einen Tisch. Im Moritzhof, ohne Teilnahmegebühr.

Über Schule, Mobilität und Zukunftsperspektiven wird viel gesprochen. Selten mit denen, die es betrifft. „Voice Up“ dreht das um: Jugendliche und junge Erwachsene stellen ihre Fragen direkt an die Spitzenkandidat:innen der Landtagswahl.

Vorher gibt es einen Workshop. Dort entwickeln die Teilnehmenden ihre Fragen selbst, sortieren ihre Anliegen und gehen vorbereitet ins Gespräch. Grundlage ist das Forderungspapier des Kinder- und Jugendrings zur Landtagswahl 2026, das junge Menschen aus ganz Sachsen-Anhalt in einem Beteiligungsprozess erarbeitet haben.

Der Stadtelternrat Magdeburg empfiehlt die Veranstaltung besonders Familien mit älteren Schülerinnen und Schülern. Beteiligung lernt man nicht im Unterricht, sondern indem man sie ausprobiert. Wer einmal erlebt hat, dass eine eigene Frage auf einem Podium landet und beantwortet werden muss, versteht Demokratie anders als aus dem Lehrbuch.

Sprechen Sie Ihre Kinder gern darauf an. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, Erstwählerinnen und Erstwähler, Auszubildende, Studierende und alle jungen Menschen bis 27 Jahre.

Die Eckdaten

DatumFreitag, 21. August 2026
Zeit15:30 bis ca. 20:30 Uhr
OrtKulturzentrum Moritzhof, Moritzplatz 1, 39124 Magdeburg
Kostenkeine
Zielgruppejunge Menschen bis 27 Jahre
VeranstalterKinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V.

Ablauf
15:30 Uhr Ankommen · 16:00 bis 17:30 Uhr Workshop · 18:00 bis 19:00 Uhr Diskussion mit den Spitzenkandidat:innen · ab 19:00 Uhr gemeinsamer Ausklang

Anmeldung: eveeno.com/jugendtrifftpolitik
Alle Infos: kjr-lsa.de

Jetzt wird gewählt: die Klassenelternschaft in den 1. und 5. Klassen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Interessierte,

in den neu gebildeten Klassen stehen zu Beginn des Schuljahres die Wahlen der Elternvertretung an. Betroffen sind vor allem die ersten und die neuen fünften Klassen sowie alle anderen Klassen, die in diesem Schuljahr neu zusammengesetzt wurden. Für alle übrigen Gremien beginnt die reguläre Wahlperiode erst wieder zum Schuljahr 2027/2028.

Der Stadtelternrat Magdeburg hat die wichtigsten Regeln zusammengestellt.

Warum das wichtig ist

Elternvertretungen sind unabhängige Gremien, die die Erziehungsberechtigten selbst wählen. Sie informieren über ihre Arbeit, nehmen Anregungen aus der Elternschaft auf und tragen sie an Schule und Schulträger heran. Sie sind der Weg, auf dem Eltern in der Schule mitreden können, über die Klassenelternschaft, den Schulelternrat und die Elternvertretungen in den Konferenzen.

Bei Wahlen und Abstimmungen haben die Erziehungsberechtigten für jedes Kind zusammen eine Stimme.

Rechtsgrundlage: § 55 Schulgesetz LSA

Wer gewählt wird

In der Klassenelternschaft werden gewählt: die oder der Vorsitzende, die Stellvertretung sowie die Elternvertreter für die Klassenkonferenz und deren Stellvertretung. Die Wahl findet innerhalb von vier Wochen nach den Sommerferien statt.In der Kursstufe von Gymnasium und Fachgymnasium wählt statt der Klasse der gesamte Schuljahrgang. In der jahrgangsdurchmischten Schuleingangsphase wird nur für ein Jahr gewählt. In Klassen, die am 1. August zu mehr als der Hälfte von volljährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden, entfällt die Wahl.

Rechtsgrundlage: § 56 Schulgesetz LSA, § 4 Elternwahlverordnung

Wer wählen und gewählt werden darf

Wahlberechtigt und wählbar sind die Erziehungsberechtigten. Dazu zählen neben den Eltern auch andere sorgeberechtigte Personen sowie im Haushalt lebende Verwandte, Stiefeltern und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, sofern eine schriftliche Vereinbarung über den gemeinsamen Erziehungswillen vorliegt.

Nicht wählbar ist, wer an der Schule tätig ist oder die Aufsicht über die Schule führt. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, eine Briefwahl gibt es nicht. Wer verhindert ist, kann dennoch gewählt werden, wenn dem Wahlvorstand vor der Wahl eine schriftliche Zustimmung vorliegt.

Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 1 Schulgesetz LSA, § 1 Elternwahlverordnung

So läuft die Wahl ab

Die Klassenleitung lädt mindestens zehn Tage vorher schriftlich zur Wahl ein. Zu Beginn tragen sich die Anwesenden in eine Anwesenheitsliste ein und wählen per Handzeichen einen Wahlvorstand aus zwei Personen, von denen eine die Wahl leitet und eine das Protokoll führt. Vorsitz und Stellvertretung werden in getrennten Wahlgängen gewählt, grundsätzlich per Stimmzettel. Wenn niemand widerspricht, kann auch per Handzeichen gewählt werden. Berücksichtigt werden nur Vorschläge, denen die vorgeschlagene Person zugestimmt hat. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält. Bei Gleichstand gibt es eine Stichwahl, bei erneutem Gleichstand entscheidet das Los. Kommen weniger als drei Wahlberechtigte oder ist niemand bereit zu kandidieren, wird erneut eingeladen. In der zweiten Einladung wird darauf hingewiesen, dass bei weniger als drei kandidaturbereiten Anwesenden eine Verständigung über die Verteilung der Ämter erfolgen soll. Das Ergebnis wird protokolliert, der Schulleitung übergeben und in der Schule ausgehängt. Gegen die Wahl kann binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch erhoben werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften verstoßen wurde.

Rechtsgrundlage: §§ 2, 3, 5 bis 7 und 27 Elternwahlverordnung

Wie lange das Amt dauert

Vorsitzende der Klassenelternschaft und des Schulelternrats, ihre Stellvertretungen, Beisitzerinnen und Beisitzer im Schulelternrat sowie Elternvertreter in den Konferenzen werden grundsätzlich für zwei Schuljahre gewählt.

Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 2 Schulgesetz LSA

Wann das Amt endet

  • Abberufung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Wahlberechtigten
  • Ablauf des Schuljahres, in dem das Kind volljährig wird
  • Rücktritt vom Amt
  • das Kind besucht die Schule nicht mehr

Scheidet der oder die Vorsitzende aus, rückt die Stellvertretung nach. Für die restliche Amtszeit wird eine neue Stellvertretung nachgewählt.

Rechtsgrundlage: § 58 Abs. 3 Schulgesetz LSA, § 8 Elternwahlverordnung

Die Aufgaben der Vorsitzenden

Die oder der Vorsitzende lädt mindestens zweimal im Jahr zur Elternversammlung ein und leitet sie. Eine Versammlung ist außerdem einzuberufen, wenn ein Drittel der Erziehungsberechtigten, die Schulleitung oder die Klassenleitung es verlangt. Im Einvernehmen mit dem Vorsitz können Schulleitung, die in der Klasse tätigen Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schülervertreter teilnehmen.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften sind zugleich Mitglieder des Schulelternrats. Aus der Klassenelternschaft heraus können außerdem Kandidatinnen und Kandidaten für die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenzen und den Stadtelternrat vorgeschlagen werden.

Rechtsgrundlage: § 56 Abs. 2 Schulgesetz LSA, § 4 Elternwahlverordnung

Kandidieren lohnt sich

Wer den Vorsitz einer Klassenelternschaft übernimmt, bekommt kein Amt, sondern eine Stimme. Eine Stimme in der Klassenkonferenz, im Schulelternrat und über den Schulelternrat bis in den Stadtelternrat Magdeburg. Genau dort werden die Themen verhandelt, die alle Familien betreffen: Schulwege, Ausstattung, Unterrichtsausfall, Schulübergänge.

Der Stadtelternrat Magdeburg unterstützt neu gewählte Elternvertretungen mit Informationsangeboten und Austauschformaten. Fragen zur Wahl oder zur Arbeit als Elternvertretung beantwortet der Stadtelternrat gern.

Ein neues Gesicht für den Stadtelternrat Magdeburg

Auf einen Blick

  • Der Stadtelternrat Magdeburg (StER) hat ein neues Erscheinungsbild mit neuem Logo, neuen Farben und neuer Schrift.
  • Das Design erzählt, was der StER tut: Er verbindet Eltern, Schulen und die Stadt.
  • Die Arbeit bleibt dieselbe. Die Umstellung erfolgt Schritt für Schritt auf der Website, in Materialien und bei Veranstaltungen.

Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: Der Stadtelternrat Magdeburg sieht anders aus. Klarer, wärmer, freundlicher. Dahinter steckt eine bewusste Entscheidung. Der StER hat sich ein neues Erscheinungsbild gegeben, das zeigen soll, wer er ist und wofür er steht.

Kein Amt, sondern Eltern

Der Stadtelternrat Magdeburg ist elterngetragen, politisch unabhängig und überparteilich. Das soll man künftig sehen, ohne es lesen zu müssen. Deshalb ist das neue Design bewusst kein Behördendesign. Es lädt ein statt einzuschüchtern. Eltern aller Schulen, aller Stadtteile und aller Hintergründe sollen sich angesprochen fühlen, auf Augenhöhe.

Das neue Erscheinungsbild wurde nicht am Reißbrett von einer externen Agentur entwickelt, sondern vom Stadtelternrat selbst und aus den Werten, die seine Arbeit seit Jahren tragen: Vernetzung, weil niemand mit Schulproblemen allein bleiben soll. Information, weil Eltern verlässliche und transparente Angebote brauchen, etwa zu Schulwahl und Schulübergang. Und Engagement, weil Mitbestimmung hier gelebte Praxis ist.

Was das neue Logo erzählt

Im Zentrum steht das neue Logo: drei Figuren in einer fließenden Bewegung, wie bei einem Handschlag. Zusammen bilden sie ein W. Für Wir. Keine Figur steht über der anderen, keine Seite dominiert. Das Logo zeigt Begegnung auf Augenhöhe, ohne ein einziges Wort.

Jede Farbe erzählt dabei ihren Teil. Mitternacht, das tiefe Blau, steht für den StER selbst: verlässlich, unabhängig, die Mitte, die verbindet. Mint steht für die Schulen und die Bildung, frisch und wachsend. Und Gold steht für Magdeburg, warm und vertraut. Wer die Stadt kennt, kennt diesen Farbton, er gehört zu Magdeburg wie der Dom.

Wer genau hinsieht, erkennt in der geschwungenen Form noch mehr: eine Brücke, eine Welle, sogar eine Krone. Alles drei gehört zu Magdeburg. Die Brücke verbindet zwei Ufer, die sich sonst nicht berühren würden. Genau diese Aufgabe übernimmt der Stadtelternrat zwischen Familien, Schulen und Stadt. Die Welle erinnert an die Elbe und daran, dass diese Arbeit in Bewegung bleibt. Und die Krone grüßt Kaiser Otto und Editha, deren Namen diese Stadt bis heute prägen.

Farben ohne Parteibuch

Ein Detail war dem Stadtelternrat besonders wichtig: Die Farben dürfen an keine politische Partei erinnern. Überparteilichkeit gehört zum Kern der Arbeit, und das gilt bis in die Farbpalette hinein.

Eine Schrift für alle

Sie heißt Outfit und ist geometrisch, klar und ohne Schnörkel. Wer will, darf darin einen Gruß an die Bauhaus-Tradition lesen, die in Sachsen-Anhalt zu Hause ist. Vor allem aber ist sie offen und gut lesbar, sachlich, ohne kalt zu wirken. Und sie ist frei verfügbar: keine Lizenzkosten, kein Hürdenlauf. Jedes Mitglied kann sie auf jedem Gerät nutzen. Das passt zu einem Gremium, das allen offensteht.

Vernetzt. Informiert. Engagiert.

Der neue Claim fasst zusammen, was Magdeburger Eltern vom StER erwarten können. Vernetzt, weil niemand mit einem Problem allein bleiben soll. Informiert, weil verlässliche Angebote etwa zu Schulwahl und Schulübergang dazugehören. Engagiert, weil Mitbestimmung hier gelebte Praxis ist und kein leeres Versprechen.

Dazu kommt eine Einladung an alle: Gemeinsam Schule gestalten.

Wie es weitergeht

Das neue Erscheinungsbild wird nach und nach überall sichtbar, auf dieser Website, in Einladungen und bei Veranstaltungen wie dem Digitalen Elternstammtisch oder der Schulmesse. An der Aufgabe ändert sich nichts. Der Stadtelternrat Magdeburg bleibt die Stimme der Eltern in dieser Stadt. Man sieht es ihm jetzt nur besser an.

Aber am Ende zählt nicht das Logo, sondern was dahintersteht: Eltern, die sich für ihre Schulen einsetzen: Vernetzt. Informiert. Engagiert.

„TikTok, meine Eltern & ich.“ – Rückblick auf den Digitalen Elternstammtisch

Über 70 Prozent der Eltern in Sachsen-Anhalt beschäftigt der Umgang ihrer Kinder mit sozialen Medien, das zeigen aktuelle Zahlen aus der Landesjugendhilfeplanung. Beim Digitalen Elternstammtisch am 20. Mai 2026 haben Anita Neutag (fjp>media – Medienpause) und Anne Meier (fjp>media – Medientreff zone!)  genau dieses Thema in den Blick genommen und dabei bewusst die Perspektive gewechselt: nicht Kontrolle, sondern Verstehen.

Im Mittelpunkt standen die echten Bedürfnisse hinter dem Scrollen – Zugehörigkeit, Anerkennung, Spaß, Identität – und die Frage, wie Eltern ihr Kind begleiten können, ohne es zu verlieren.

Alle wesentlichen Inhalte des Abends stehen als Handouts zum Download bereit: Von konkreten Tipps zur Medienerziehung in der Familie über Empfehlungen zu Bildschirmzeiten bis hin zu praktischen Hinweisen für mehr digitales Wohlbefinden.

👉 [Information für Eltern zu Cybermobbing]

👉 [Handout: Ausgewogene Mediennutzung in der Familie]

👉 [Handout: Erste Hilfe für digitales Wohlbefinden]

Der Stadtelternrat Magdeburg bedankt sich herzlich bei Anita Neutag und Anne Meier für den einfühlsamen und informativen Abend, und bei Herrn Hinz von der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit Magdeburg für die gute Zusammenarbeit, Moderation und die gemeinsame Organisation.

Der Stadtelternrat empfiehlt: Chancen-Markt Ausbildung – Gemeinsam den nächsten Schritt planen


Der Übergang ins Berufsleben ist selten eine Entscheidung, die Jugendliche alleine treffen, Eltern und enge Bezugspersonen spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Jugendberufsagentur Magdeburg nimmt das ernst: Beim Chancen-Markt Ausbildung am 3. Juni 2026 sind Familien ausdrücklich gemeinsam eingeladen.

Auf einen Blick

  • Was: Chancen-Markt Ausbildung – Markt der Möglichkeiten
  • Wann: 03. Juni 2026, 16:00 – 18:00 Uhr
  • Wo: Jugendberufsagentur Magdeburg, Am Alten Theater 1, 39104 Magdeburg
  • Für wen: Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen
  • Kosten: kostenlos, keine Anmeldung erforderlich
  • Kontakt: jugendhilfe-jba@jga.magdeburg.de
  • Mehr Infos: www.jba-md.de

12 Partner aus Beratung, Wirtschaft und Förderung stehen an diesem Nachmittag persönlich zur Verfügung, für praktische Fragen genauso wie für das große Bild. Ob Bewerbungsmappe, Vorstellungsgespräch, Kindergeld oder alternative Wege zum Schulabschluss: Hier bekommt Unterstützung ein Gesicht. Egal, ob der Abschluss unmittelbar bevorsteht oder die Orientierung gerade erst beginnt.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Den Veranstaltungsflyer zum Weitergeben gibt es hier zum Download:

Einladung zum digitalen Elternstammtisch – „TikTok, meine Eltern & ich.“

Social Media durch die Augen unserer Kinder zu sehen bedeutet: verstehen, was sie dort anzieht, was sie bewegt und wie wir als Eltern an ihrer Seite bleiben.

Plattformen wie TikTok und Instagram gehören zur Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlicher. Doch wie kommen Eltern mit ihren Kindern am besten darüber ins Gespräch?

Anita Neutag (fjp>media – Medienpause) und Anne Meier (fjp>media – Medientreff zone!) kennen beide Seiten: die Lebenswelt der Kinder und die Sorgen der Eltern. Beim nächsten Digitalen Elternstammtisch nehmen sie sich Zeit für genau diese Fragen:

  • Wie helfe ich meinem Kind, Social Media sinnvoll und gut für sich zu nutzen?
  • Welche Folgen hat übermäßige Social-Media-Nutzung für mein Kind?
  • Wie bleibe ich mit meinem Kind im Gespräch, statt im Streit?

Digitaler Elternstammtisch „TikTok, meine Eltern & ich.“ – Social Media durch die Augen unserer Kinder.

📅 20. Mai 2026, 18:30 bis 20:00 Uhr 💻 bit.ly/digiElternstammtisch

Eine Veranstaltung des Stadtelternrats Magdeburg und der Koordinationsstelle Schulsozialarbeit Magdeburg.

Nachrückverfahren 2025/26: Aktuelle Wartelisten der sechs Losschulen

Für sechs Magdeburger Schulen, an denen die Erstwünsche die verfügbaren Kapazitäten überstiegen, läuft derzeit das Nachrückverfahren. Die Landeshauptstadt veröffentlicht den aktuellen Stand der Wartelisten auf dem Schulwegweiser ihrer Website und aktualisiert diesen regelmäßig.

Der aktuelle Stand im Überblick finden Sie hier:

https://www.magdeburg.de/Wissenschaft-Bildung/Schule/Schulwegweiser

Die Bescheide für nachrückende Schülerinnen und Schüler werden in Kalenderwoche 16 versendet. Das Nachrückverfahren endet mit Ablauf des laufenden Schuljahres.

Fragen zum Verfahren können per E-Mail an schulzuweisung@sva.magdeburg.de gerichtet werden.

Eltern gesucht: StER-Umfrage zur Schulformwahl und zum Testverfahren

Der Stadtelternrat Magdeburg möchte wissen, wie Eltern die aktuelle
Praxis bei der Schulformwahl erleben. Und braucht dafür Ihre Stimme.

Hintergrund: Das Testverfahren zur Schulformwahl

Mit dem Schuljahr 2022/23 hat das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt
das Verfahren zur Schulformwahl am Ende der Grundschulzeit neu geregelt.
Seitdem durchlaufen Viertklässlerinnen und Viertklässler ein
standardisiertes Testverfahren, das neben der Grundschulempfehlung als
zusätzliches Kriterium für die Aufnahme an weiterführenden Schulen –
insbesondere am Gymnasium – herangezogen werden kann.

Das Verfahren ist unter Eltern nicht unumstritten: Fragen zur
Aussagekraft der Tests, zur Vergleichbarkeit mit anderen Bundesländern
und zur Belastung der Kinder werden vielerorts diskutiert.

Was der StER wissen will

Um diese Diskussion mit belastbaren Zahlen zu unterfüttern und die
Interessen der Magdeburger Eltern gegenüber Schule und Politik vertreten
zu können, führt der Stadtelternrat Magdeburg jetzt eine anonyme Umfrage
durch. Gezielt für Eltern mit einem Kind in der 4. Klasse.

Die Umfrage dauert 3–5 Minuten und ist vollständig anonym.

Jetzt mitmachen:
👉 Zur Umfrage

Bitte teilen!

Kennen Sie andere Eltern mit Kindern in der 4. Klasse? Leiten Sie diesen
Aufruf gerne weiter – je mehr Eltern mitmachen, desto aussagekräftiger
das Ergebnis und desto stärker unsere Stimme.

Stellungnahme: Schülerbeförderung darf nicht zum Nachteil freier Schulen werden

Der Stadtelternrat Magdeburg hat zur geplanten Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung (DS0603/25) eine Stellungnahme verabschiedet und spricht sich klar für die Beibehaltung der geltenden Regelung aus.

Worum geht es?

Bislang wird für den Beförderungsanspruch die tatsächlich besuchte Schule herangezogen. Diese Praxis gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie eine öffentliche oder eine freie Schule besuchen. Die geplante Satzungsänderung würde dies aufbrechen: Für Kinder an freien Schulen soll künftig die wohnortnächste öffentliche Schule als Maßstab gelten – also eine Schule, die das Kind gar nicht besucht.

Warum ist das problematisch?

  • Kinder an freien Schulen legen oft denselben oder einen längeren Weg zurück wie Kinder an kommunalen Schulen, und würden dennoch schlechter gestellt.
  • Schulen mit Losverfahren sind für viele Kinder rechtlich nicht erreichbar. Den Beförderungsanspruch an deren geografische Nähe zu knüpfen, widerspricht dem Zweck von § 71 SchulG LSA.
  • Für die Klassenstufen 6 bis 12 würden bestehende Schulverhältnisse nachträglich neu bewertet. Das ist rechtlich wie politisch nicht vertretbar.
  • Die neue Regelung erzeugt eine Vielzahl von Fallunterscheidungen, die Eltern, Schulen und Verwaltung unnötig belasten.

Die Forderung des Stadtelternrats

Die Anspruchsprüfung muss weiterhin an der tatsächlich besuchten Schule ausgerichtet sein, transparent, nachvollziehbar und fair für alle Kinder, unabhängig von der Schulträgerschaft.

Die vollständige Stellungnahme mit allen Argumenten und einer Übersicht der Fallkonstellationen steht als PDF zum Download bereit.

Schulplatzvergabe 2026/2027: Losverfahren an sechs kommunalen Schulen in Magdeburg

📅 März 2026: Das Losverfahren wird in diesem Monat durchgeführt.

📩 Ab Ende März 2026: Versand der Aufnahme- und Wartelistenbescheide an alle betroffenen Familien.

🔄 Ab April 2026: Der Stand des Nachrückverfahrens ist online abrufbar unter www.magdeburg.de (Suchwort: „Losverfahren“) – und wird anschließend wöchentlich aktualisiert.

🗓️ Bis Ende April: Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt melden ihre finalen Aufnahmeentscheidungen, damit doppelte Anmeldungen aufgelöst und frei werdende Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden können.


Der Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule ist für viele Familien eine aufregende Zeit und in Magdeburg aufgrund begrenzter Kapazitäten an einigen Schulen auch eine Herausforderung. Für das Schuljahr 2026/2027 übersteigt die Zahl der Erstwünsche erneut die verfügbaren Plätze an mehreren kommunalen Schulen. Die Stadtverwaltung hat dies am 11. März 2026 bekanntgegeben und führt deshalb an sechs kommunalen Schulen ein Losverfahren durch.

Im Vergleich zum Vorjahr (2025: acht Schulen) sind dieses Mal zwei Schulen weniger betroffen, die Gemeinschaftsschule „Gottfried Wilhelm Leibniz“ und das Geschwister-Scholl-Gymnasium sind in diesem Jahr nicht im Losverfahren.


Diese 6 Schulen sind betroffen

📌 Gemeinschaftsschule „August Wilhelm Francke“

📌 Gemeinschaftsschule „Oskar Linke“

📌 Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“

📌 Integrierte Gesamtschule (IGS) „Willy Brandt“

📌 Albert-Einstein-Gymnasium

📌 Hegel-Gymnasium

Gut zu wissen: Familien, deren Erstwunsch eine kommunale Schule ohne inhaltlichen Schwerpunkt ist, die nicht zu diesen sechs Schulen gehört, können davon ausgehen, dass ihr Erstwunsch erfüllt wird.


Wie funktioniert das Losverfahren?

In das Losverfahren fließen ausschließlich die Erstwünsche aus den Schullaufbahnerklärungen ein. Je nach Ergebnis gibt es drei mögliche Szenarien:

✅ Positives Los: Das Kind erhält einen Platz an der Wunschschule.

⏳ Wartelistenplatz: Wer kein positives Los zieht, wird automatisch auf die Warteliste der Wunschschule gesetzt. Diese Warteliste bleibt bis zum Ende des laufenden Schuljahres gültig.

🔀 Ersatzzuweisung: Gleichzeitig erhalten alle Kinder ohne positiven Losausgang eine Zuweisung an die Schule des Ersatzwunsches – sofern dort kein Losverfahren stattfindet. Sollte auch an der Ersatzwunschschule ein Losverfahren nötig sein, stellt der Schulträger einen Platz an einer Schule der gewählten Schulform mit freien Kapazitäten zur Verfügung.


Die nächsten Schritte im Überblick

ZeitpunktWas passiert?
März 2026Losverfahren wird durchgeführt
Ab Ende März 2026Versand der schriftlichen Bescheide (Aufnahme & Warteliste)
Ab April 2026Nachrückverfahren online einsehbar, wöchentliche Updates
Bis Ende April 2026Rückmeldungen freier Träger, Auflösung von Doppelbewerbungen

Fragen zum Verfahren?

Der Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg steht bei allen Fragen zur Verfügung:

📧 schulzuweisung@sva.magdeburg.de

Den aktuellen Stand des Nachrückverfahrens gibt es ab April online unter:

🌐 www.magdeburg.de → Suchwort: Losverfahren


Der Stadtelternrat Magdeburg begleitet den Prozess und setzt sich für Transparenz und Fairness bei der Schulplatzvergabe ein. Wir danken allen Familien für ihr Verständnis und ihre Geduld!